Sind nicht gespeicherte Dashcam-Aufnahmen legal?
Sind Dashcams erlaubt, wenn man die Aufnahmen nicht speichert und löscht?
💬 Die Verwendung von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie Datenschutzrechtliche Bestimmungen und auch Straßenverkehrsordnungen einhalten. Allerdings sollten die Aufnahmen nur zu Beweiszwecken bei einem Unfall gemacht werden und nicht unnötig lange aufbewahrt werden. Das Speichern und Nutzen von Dashcam-Aufnahmen ohne konkreten Anlass ist nicht zulässig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Eine Möglichkeit zur sicheren Nutzung von Dashcams besteht darin, eine kurze Schleife von maximal 30 Sekunden aufzunehmen, um im Falle eines Unfalls Beweismaterial zu haben. Darüber hinaus sollten die Aufnahmen immer mit einem klaren Hinweis versehen sein, dass sie nur für den konkreten Zweck der Beweissicherung verwendet werden und nach einer angemessenen Zeit gelöscht werden.