Dashcam am geparkten Auto erlaubt?
Ist es erlaubt, eine Dashcam am geparkten Auto zu installieren, wenn sie keine Funktion hat und zur Abschreckung dient? Was sagt das österreichische Recht dazu?
💬 Grundsätzlich ist das Anbringen einer Dashcam an einem geparkten Auto in Österreich erlaubt, solange sie keine Aufnahmefunktion hat und nur der Abschreckung dient. Das österreichische Datenschutzgesetz verbietet nämlich die heimliche Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen und Plätzen.
Allerdings sollte beachtet werden, dass auch das bloße Vorhandensein einer Kamera abschreckend wirken kann und somit als eine Form der Überwachung interpretiert werden könnte. Es empfiehlt sich deshalb, eine klare Kennzeichnung anzubringen, die darauf hinweist, dass keine Aufnahmen gemacht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Recht in diesem Bereich komplex und situationsabhängig ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher rechtliche Beratung einholen, um sicherzustellen, dass Sie im Einklang mit dem österreichischen Recht handeln.