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Muss der Verkäufer nach Vertragsabschluss ein Gutachten beauftragen?

Muss der Verkäufer nach Vertragsabschluss ein Gutachten beauftragen, wenn das Betreuungsgericht dies verlangt? Kann die Übernahme trotzdem stattfinden, wenn das Ergebnis höher als der vereinbarte Kaufpreis ist? Hätte der Verkäufer das vor dem Verkauf klären müssen und wird der ganze Vertrag dadurch nichtig?

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💬 Ob der Verkäufer ein Gutachten beauftragen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn das Betreuungsgericht ein solches verlangt und es Teil der Vereinbarung ist, dann sollte der Verkäufer dies tun. In diesem Fall kann die Übernahme nur erfolgen, wenn das Ergebnis des Gutachtens dem vereinbarten Kaufpreis entspricht oder darunter liegt. Es hätte im Vorfeld des Verkaufs geklärt werden sollen, ob ein Gutachten erforderlich ist, um Probleme zu vermeiden. Ob der gesamte Vertrag durch das Fehlen eines Gutachtens nichtig wird, hängt von den genauen Umständen ab.

14.04.23 22:45