Vorlaufzeit bei Terminankündigung durch Vermieter?
Wie viel Vorlaufzeit muss ein Vermieter bei Terminankündigungen geben? Wie viel Zeit vorher muss ein Vermieter seinen Mietern ankündigen, wenn er beispielsweise Besuche von Stadtwerken oder anderen Dienstleistern plant? Ist es zumutbar, wenn der Vermieter die Termine erst einen Tag vorher ankündigt?
💬 Bei Terminankündigungen durch Vermieter gibt es gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind. Laut § 554 BGB muss der Vermieter den Mieter über geplante Besuche von Handwerkern oder Dienstleistern rechtzeitig informieren. Dabei ist eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen empfehlenswert. Es ist nicht zumutbar, wenn der Vermieter Termine erst einen Tag vorher ankündigt, da der Mieter möglicherweise seine Pläne ändern muss und sich darauf einstellen sollte. In jedem Fall sollten Vermieter ihre Ankündigungen schriftlich machen, um Missverständnisse zu vermeiden.