Bürger Geld und Umzug: Kann man Leistungen ummelden und Vermieter informieren?
Kann man als Empfänger von Bürger Geld dem Vermieter der neuen Wohnung mitteilen und ummelden? Kann man weiterhin Sozialleistungen in der neuen Wohnung erhalten?
💬 Als Empfänger von Bürger Geld ist es wichtig, den Vermieter über den Umzug zu informieren und die Leistungen umzumelden. Die Zuständigkeit für Sozialleistungen liegt bei der jeweiligen Behörde am neuen Wohnort. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit dieser in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die Leistungen weiterhin gewährt werden. Eine rechtzeitige Ummeldung und Information an den Vermieter kann unnötigen Stress und Probleme vermeiden.