Muss ich den alten Kaufvertrag beim Autoverkauf weitergeben, auch wenn ich nicht im Brief stehe?
Ist es notwendig, den alten Kaufvertrag beim Verkauf eines Autos weiterzugeben, wenn der Verkäufer nicht im Brief steht?
💬 Beim Verkauf eines Autos ist es generell empfehlenswert, den alten Kaufvertrag weiterzugeben, auch wenn der Verkäufer nicht im Brief steht. Der Vertrag dient als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug ursprünglich rechtmäßig erworben wurde und enthält wichtige Informationen wie den Namen des Vorbesitzers, die Fahrgestellnummer des Autos und den Zeitpunkt des Verkaufs. Falls es später zu Streitigkeiten bezüglich des Fahrzeugs kommen sollte, kann der alte Kaufvertrag als Beweismittel dienen. Daher sollten Käufer und Verkäufer gemeinsam eine Kopie des Vertrags anfertigen und diese beim Verkauf des Autos mitgeben.