Abzüge bei Rückgabe eines als unfallfrei betitelten Unfallwagens nach 6 Monaten?
Kann der Verkäufer eines Unfallwagens nach 6 Monaten Abzüge bei Rückgabe machen, wenn er im Kaufvertrag als unfallfrei betitelt wurde?
💬 Wenn in einem Kaufvertrag eines Autos der Begriff "unfallfrei" verwendet wird, kann man davon ausgehen, dass das Fahrzeug tatsächlich unfallfrei ist. Wenn jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Fahrzeugs ein Unfall auftritt und der Käufer das Auto zurückgeben möchte, kann der Verkäufer möglicherweise Abzüge geltend machen.
Allerdings hängt die Situation von verschiedenen Faktoren ab: Zunächst muss geprüft werden, ob der Unfall durch den Käufer verursacht wurde oder ob es sich um einen bereits vorhandenen Schaden handelt. Wenn der Verkäufer beweisen kann, dass der Käufer den Schaden verursacht hat, kann er Abzüge für den Wertverlust des Fahrzeugs geltend machen.
Wenn jedoch der Schaden bereits vor dem Verkauf bestand und der Verkäufer dies verschwiegen hat, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und den vollen Kaufpreis zurückerhalten. In diesem Fall sollte der Käufer rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Wenn Sie sich mit einem ähnlichen Problem konfrontiert sehen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Optionen vollständig zu verstehen.