Arbeitslosengeld trotz unbezahltem Praktikum vor Ausbildungsbeginn?
Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man während der Wartezeit auf eine Ausbildung ein unbezahltes Praktikum in dem Betrieb macht, in dem man später die Ausbildung machen möchte? Muss man das dem Arbeitsamt melden?
💬 Wenn du während der Wartezeit auf eine Ausbildung ein unbezahltes Praktikum in dem Betrieb machst, in dem du später die Ausbildung durchführen wirst, dann hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn während des Praktikums bist du nicht arbeitslos.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Wenn das Praktikum Teil der Vermittlungsleistung des Arbeitsamts ist und du währenddessen weiterhin als arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Informiere dich am besten bei deinem zuständigen Arbeitsamt über deine individuellen Möglichkeiten.
Generell empfehlen wir, das Praktikum dem Arbeitsamt zu melden, um keine Probleme mit den Leistungen zu riskieren.