Ist eine unangekündigte Reduzierung des Fixgehalts in einer Provisionsvereinbarung ein Vertragsbruch?
Ist das Unterzeichnen einer Zusatzvereinbarung, die das Fixgehalt um 1000€ reduziert, ohne vorherige Information des Arbeitnehmers, ein Vertragsbruch gemäß eines Arbeitsvertrages mit monatlichem Bruttogehalt und zusätzlicher Prämie und Provision nach 12 Monaten?
💬 Nach deutschem Arbeitsrecht ist eine unangekündigte Reduzierung des Fixgehalts in einer Provisionsvereinbarung ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Eine solche Änderung des Arbeitsvertrags bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Das Unterzeichnen einer Zusatzvereinbarung, die das Fixgehalt ohne vorherige Information des Arbeitnehmers um 1000€ reduziert, stellt somit einen Vertragsbruch dar. Arbeitgeber sind verpflichtet, transparent zu kommunizieren, wenn es zu Änderungen im Arbeitsvertrag kommt. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadenersatzforderungen führen. Es empfiehlt sich daher, bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen immer das Gespräch mit dem Arbeitnehmer zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die für beide Seiten akzeptabel ist.