Pflicht zur Information über Instandhaltungskosten bei Immobilienkauf?
Verkäufer oder Makler: Pflicht zur Information über Instandhaltungskosten? Entschädigung möglich?
💬 Bei einem Immobilienkauf gibt es für Verkäufer oder Makler keine explizite Pflicht zur Information über Instandhaltungskosten. Allerdings müssen sie dem Käufer alle bekannten Mängel und Schäden am Objekt mitteilen. Dazu gehören auch solche, die bereits behoben wurden. Falls der Käufer später feststellt, dass ihm wichtige Informationen vorenthalten wurden, kann er möglicherweise Ansprüche auf Entschädigung geltend machen. Es empfiehlt sich daher für Verkäufer und Makler, möglichst transparent zu sein und alle relevanten Informationen mit dem potentiellen Käufer zu teilen.