Schuhe im Flur von Zweifamilienhaus erlaubt ohne Hausordnung?
Dürfen Schuhe in einem Flurbereich eines Zweifamilienhauses gelagert werden, wenn keine Hausordnung oder Teilungserklärung existiert?
💬 In einem Zweifamilienhaus ohne Hausordnung oder Teilungserklärung besteht keine eindeutige Regelung bezüglich der Lagerung von Schuhen im Flurbereich. In solchen Fällen empfiehlt es sich, dass die betroffenen Parteien eine informelle Absprache treffen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Eine solche Absprache könnte beispielsweise beinhalten, dass jeder seine eigenen Schuhe in seinem eigenen Wohnbereich lagert oder dass ein Schuhregal im gemeinsam genutzten Flur aufgestellt wird. Es ist wichtig, dass beide Parteien auf eine faire und respektvolle Lösung hinarbeiten, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.