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Darf HV Namensschild entfernen und Selbstbestellung verlangen?

Darf die HV verlangen, dass ich mein Namensschild selbst bestelle und einfach meinen Namen von der Klingel entfernen, obwohl es im Mietvertrag anders geregelt ist? Welche Fristen muss ich setzen?

Mietvertrag
Hausverwaltung
Namensschild
Selbstbestellung
Verlust

💬 Die Handlung des Entfernens des Namensschilds durch die HV und das Verlangen einer Selbstbestellung ist nur dann zulässig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn keine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Mieter das Recht, dass sein Name auf dem Klingelschild steht.

Wenn Ihre HV sich weigert, Ihr Namensschild wieder anzubringen oder Sie zu zwingen, es selbst zu bestellen, sollten Sie eine schriftliche Aufforderung senden, in der Sie eine angemessene Frist setzen, um das Problem zu beheben. Sollte die HV trotz dieser Frist nicht reagieren, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, zuerst mit Ihrer HV zu sprechen und das Problem auf freundliche Weise zu lösen, bevor Sie eine formelle Beschwerde einreichen.

24.04.23 13:11