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Kostenverteilung bei defekter Heizung in einer Eigentümergemeinschaft

Wer trägt die Kosten bei defekter Heizung in einer Eigentümergemeinschaft, wenn ein Klempner gerufen werden muss? Teilt sich die Gemeinschaft die Kosten auf oder muss der Betroffene alleine zahlen?

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Eigentümergemeinschaft
Kosten
Klempner

💬 Im Falle einer defekten Heizung in einer Eigentümergemeinschaft müssen die Kosten für einen gerufenen Klempner von allen Eigentümern gemeinsam getragen werden. Dies ergibt sich aus § 16 Absatz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach sind Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zugutekommen, von allen Eigentümern zu tragen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln eines einzelnen Eigentümers verursacht wurde. In diesem Fall kann der Geschädigte den Verursacher in Regress nehmen.

15.04.23 05:40