Kann die Eigentümergemeinschaft die Wahl des Markisenherstellers bei der Eigentümerversammlung beschließen?
Kann die Eigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung den Hersteller von Markisen beschließen?
💬 Grundsätzlich ist es möglich, dass die Eigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung beschließt, welcher Hersteller für Markisen genutzt werden soll. Allerdings muss beachtet werden, dass hierbei das Prinzip der Mehrheitsentscheidung gilt: Nur wenn eine ausreichende Anzahl von Eigentümern für den jeweiligen Hersteller stimmt, kann dieser auch tatsächlich beauftragt werden.
Es empfiehlt sich daher, vor der Versammlung eine sorgfältige Recherche durchzuführen und verschiedene Hersteller sowie deren Produkte zu vergleichen. Auch ist es wichtig, mögliche finanzielle Auswirkungen für alle Eigentümer zu berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Optionen wie beispielsweise die gemeinsame Bestellung von Markisen in Erwägung zu ziehen.
In jedem Fall sollten sämtliche Punkte auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung transparent und umfassend diskutiert werden, bevor Entscheidungen getroffen werden. So kann gewährleistet werden, dass alle Eigentümer fair und gleichberechtigt behandelt werden und am Ende ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.