Gebrauchtwagenkauf - TÜV erneuern oder haftet der Händler?
Kann der Händler dazu gebracht werden, den TÜV für ein gebrauchtes Auto zu erneuern? Wer haftet für Mängel beim nächsten TÜV?
💬 Generell ist es so, dass beim Gebrauchtwagenkauf der Käufer selbst dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug den Anforderungen des TÜVs entspricht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der TÜV zum Zeitpunkt des Kaufs noch gültig ist oder nicht.
Allerdings ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer bekannt gewordene Mängel zu offenbaren und bei arglistigem Verschweigen auch haftbar zu sein. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf eine ausführliche Probefahrt zu machen und das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen, um eventuelle Mängel aufzudecken.
Wenn Mängel bei der nächsten TÜV-Untersuchung auftreten, ist der Käufer für die Reparatur und Erneuerung des TÜVs selbst verantwortlich. Lediglich bei offensichtlichen Mängeln, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren und vom Verkäufer verschwiegen wurden, kann dieser zur Haftung herangezogen werden.
Insgesamt gilt also: Beim Gebrauchtwagenkauf ist es wichtig, aufmerksam zu sein und sich im Vorfeld gut abzusichern. Denn letztendlich trägt der Käufer die Verantwortung für das Fahrzeug.