HU/AU bei neuem Auto nach 3 Jahren: Was ist zu beachten?
Wann muss ich nach 3 Jahren ein HU/AU für mein neues Auto machen lassen? Muss man beide von TÜV/Dekra durchführen lassen? Und muss man danach auch zur KFZ-Behörde für eine Bescheinigung?
💬 Nach Ablauf von 3 Jahren muss jeder Halter eines Autos in Deutschland eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen. Dies gilt auch für neuere Fahrzeuge, die oft mit einer Erstzulassung ausgestattet sind und damit erstmalig auf den Straßen zugelassen werden. Die HU ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, die sicherstellen soll, dass das Auto verkehrssicher ist und den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der HU und wird in der Regel im Zuge der HU durchgeführt. Beide Prüfungen müssen von einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV oder Dekra durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Durchführung der HU/AU erhält der Halter eine Plakette, die an der Windschutzscheibe angebracht wird und die Gültigkeit der Prüfung dokumentiert.
Die KFZ-Behörde benötigt keine Bescheinigung über die bestandene HU/AU. Allerdings darf das Auto ohne gültige Plakette nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Daher sollten Halter darauf achten, frühzeitig einen Termin zur HU/AU zu vereinbaren, um die Verkehrssicherheit ihres Autos zu gewährleisten und Bußgelder zu vermeiden.