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Gilt geblitzter Verstoß in Probezeit auch danach als A-Verstoß?

Kann ein geblitzter Verstoß in der Probezeit auch nach Ablauf derselben als A-Verstoß gelten?

Probezeit
Bußgeldverfahren
A-Verstoß

💬 Ein geblitzter Verstoß während der Probezeit wird als A-Verstoß behandelt und wirkt sich auf das Punktekonto aus. Dies gilt auch nach Ablauf der Probezeit, da die Aufteilung in A- und B-Verstöße erst bei einer erneuten Verkehrszuwiderhandlung außerhalb der Probezeit greift. Es ist daher ratsam, in der Probezeit besonders vorsichtig zu fahren, um das Punktekonto nicht unnötig zu belasten und Probleme beim Erwerb des Führerscheins zu vermeiden.

06.04.23 14:08