Darf Eigentümerversammlung Hunde verbieten, wenn sie angeleint sind und keinen Dreck oder Lärm machen?
Darf die Eigentümerversammlung Hunde in der Wohnanlage verbieten, wenn diese angeleint sind und keinen Dreck oder Lärm machen? Ist es rechtens, dass die Eigentümerversammlung Hunde innerhalb der Wohnanlage verbietet, selbst wenn sie angeleint sind, keinen Lärm oder Dreck verursachen und den Gemeinschaftsrasen nicht nutzen?
💬 Ja, es ist grundsätzlich rechtens, dass die Eigentümerversammlung Hunde innerhalb der Wohnanlage verbietet, auch wenn sie angeleint sind und keinen Dreck oder Lärm verursachen. Denn das sogenannte "Hundeverbot" kann in der Teilungserklärung, dem Gemeinschaftsvertrag oder der Hausordnung vereinbart werden. In jedem Fall sollte jedoch beachtet werden, dass ein generelles Verbot von Haustieren nicht zulässig ist und individuelle Ausnahmen möglich sein können. Wichtig ist daher, dass sich jeder Wohnungseigentümer an die entsprechenden Regelungen hält und im Zweifelsfall eine genaue Prüfung der Vereinbarungen vornimmt.