Sind Verkäufer verpflichtet, Bagatellschäden am Auto bei Verkauf anzugeben?
Muss ich als Verkäufer Bagatellschäden am Fahrzeug beim Verkauf angeben?
💬 Als Verkäufer ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, sämtliche Mängel am Fahrzeug anzugeben, die für den Käufer relevant sein könnten. Hierzu zählen auch Bagatellschäden. Dabei ist es empfehlenswert, eine genaue Auflistung der Schäden zu erstellen und diese dem potenziellen Käufer vorzulegen. So kann dieser sich ein umfassendes Bild von dem Zustand des Autos machen und entscheiden, ob er den Kauf trotz der Schäden tätigen möchte oder nicht. Werden Bagatellschäden verschwiegen, kann dies im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn der Käufer nachträglich feststellt, dass ihm Informationen vorenthalten wurden. Daher sollte man als Verkäufer stets transparent und ehrlich agieren, um unangenehme Situationen zu vermeiden.