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Umlaufbeschluss bei Wohnungseigentümergemeinschaft - Pflicht des Verwalters?

Muss ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Umlaufbeschluss durchführen?

Wohnungseigentümergemeinschaft
Umlaufbeschluss
Verwalter

💬 Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Verwalter dazu verpflichtet, einen Umlaufbeschluss durchzuführen, wenn dies von mindestens einem Viertel aller Eigentümer beantragt wird. In diesem Fall muss der Verwalter innerhalb einer angemessenen Frist die Beschlussvorlage an alle Eigentümer weiterleiten und eine Abstimmung durchführen. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Instrument, um auch außerhalb von Eigentümerversammlungen Entscheidungen treffen zu können. Sollte der Verwalter seinen Pflichten nicht nachkommen, kann er unter Umständen Schadensersatz leisten müssen.

15.04.23 00:46