Rechtliche Lage beim Wenden eines Postboten auf Privatgrundstücken?
Darf ein Postbote auf einem Privatgrundstück wenden, um zurückzufahren und wie sieht die rechtliche Lage aus?
💬 Ein Postbote darf grundsätzlich auf einem Privatgrundstück wenden, um zurückzufahren. Allerdings ist die rechtliche Lage hier nicht eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst einmal muss der Postbote eine Zustellung oder Abholung auf dem betreffenden Grundstück durchführen. Andernfalls handelt es sich um unbefugtes Betreten und Wenden auf dem privaten Gelände.
Des Weiteren ist zu beachten, ob es sich bei dem Privatgrundstück um ein öffentlich zugängliches Gelände handelt, beispielsweise ein Parkplatz eines Supermarkts oder einer anderen öffentlichen Einrichtung. In diesem Fall hat der Postbote kein Recht, das Gelände ohne Erlaubnis des Eigentümers zu befahren oder zu wenden.
Grundsätzlich gilt: Der Postbote sollte sich immer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren und das Privateigentum anderer respektieren. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, sich vorab die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen oder alternative Möglichkeiten zur Rückfahrt zu finden.