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Wer zahlt die Notarkosten bei abgebrochenem Grundstückskauf?

Wer muss die Notarkosten bezahlen, wenn der Kauf eines Grundstücks abgesagt wird?

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💬 Wird der Kauf eines Grundstücks abgesagt, fallen in der Regel trotzdem Notarkosten an. Diese müssen jedoch nicht zwangsläufig vom Käufer allein getragen werden. In der Praxis ist es üblich, dass beide Parteien je zur Hälfte für die Kosten aufkommen. Dies ergibt sich daraus, dass der Notar im Interesse beider Parteien tätig wird und somit auch von beiden bezahlt werden sollte. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Parteien eine bestimmte Verteilung der Kosten bereits vorab vertraglich festlegen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Details im Vorfeld mit dem Notar zu klären und gegebenenfalls eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner zu treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

14.04.23 09:18