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MwSt bei Rückkauf eines Fahrzeugs von einem Autohändler an eine Privatperson

Wie sieht es mit der MwSt. aus, wenn ein Autohändler ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft und der Kaufvertrag rückabgewickelt wird? Zahlt der Händler die Steuer, wenn das Fahrzeug nur noch als Differenzbesteuert verkauft werden kann?

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Differenzbesteuerung

💬 Wenn ein Autohändler ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft und der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, stellt sich oft die Frage nach der MwSt. Grundsätzlich hängt die Antwort davon ab, ob das Fahrzeug beim Verkauf als Regelbesteuert oder als Differenzbesteuert gekennzeichnet war.

Ist das Fahrzeug als Regelbesteuert verkauft worden, muss der Händler die volle MwSt. bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags an die Privatperson zurückerstatten. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Brutto-Umsatz, für den der Händler in der Regel eine Vorsteuer geltend gemacht hat.

Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug als Differenzbesteuert verkauft wurde. In diesem Fall hat der Händler nur die Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis versteuert, weshalb er die MwSt. bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht vollständig an die Privatperson zurückzahlen muss. Allerdings kann es sein, dass der Händler gezwungen ist, das Fahrzeug zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen, da es durch die Rückabwicklung möglicherweise Schäden oder Mängel aufweist.

In jedem Fall empfiehlt es sich, bei Fragen zur MwSt. oder zu anderen rechtlichen Aspekten von Autokäufen einen erfahrenen Anwalt oder Steuerberater zu Rate zu ziehen.

21.04.23 11:46