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Vorschriften & Zustimmung für Klimaanlage in WEG-Wohnungen?

Wie funktioniert die Zustimmung der Miteigentümer bei der Installation einer Klimaanlage in einer Wohnung innerhalb eines WEGs und welche Vorschriften sind zu beachten?

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💬 Bei der Installation einer Klimaanlage in einer Wohnung innerhalb eines WEGs muss die Zustimmung der Miteigentümer eingeholt werden. Hierfür ist es notwendig, dass ein Beschluss auf einer Eigentümerversammlung gefasst wird. Die Installation darf nur dann erfolgen, wenn der Beschluss mehrheitlich (mit mindestens 50% aller Miteigentümerstimmen) zugestimmt wurde.

Darüber hinaus gibt es Vorschriften, die bei der Installation von Klimaanlagen in Wohngebäuden zu beachten sind. So müssen beispielsweise die Anforderungen an den Schallschutz sowie die Abstandsregelungen zu Nachbarwohnungen und öffentlichen Bereichen eingehalten werden. Auch sollten nur umweltfreundliche Kältemittel verwendet werden.

Zusätzlich können auch weitere Regelungen durch die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung des WEGs festgelegt sein, die ebenfalls bei der Installation einer Klimaanlage berücksichtigt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, vor der Installation einer Klimaanlage Rücksprache mit dem Verwalter oder dem Beirat des WEGs zu halten.

14.04.23 23:54