Einmalzahlung im TvöD 2023 trotz späterem Start?
Kann man als neuer Gemeindearbeiter im öffentlichen Dienst auch nachträglich die Einmalzahlung von 1.240€ erhalten, wenn man erst ab Juli 2023 anfängt?
💬 Ja, es ist möglich, die Einmalzahlung im TVöD 2023 auch dann zu erhalten, wenn man erst ab Juli 2023 anfängt. Entscheidend dabei ist jedoch, dass der Arbeitnehmer bis zum Stichtag am 31. März 2023 bereits ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst hatte und somit unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt.
Sollte diese Voraussetzung erfüllt sein, so steht dem Arbeitnehmer die Einmalzahlung von 1.240€ zu, welche im Rahmen der Tarifrunde 2021 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vereinbart wurde. Dabei handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung, welche als Anerkennung für die in der Corona-Pandemie geleistete Arbeit gedacht ist.
Es lohnt sich also für neue Gemeindearbeiter im öffentlichen Dienst, frühzeitig ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, um von dieser Sonderzahlung profitieren zu können.