Baukindergeld: Unterzeichnung des Kaufvertrags oder Umschreibung im Grundbuch entscheidend?
Kann man beim Baukindergeld die Förderung erhalten, wenn der Kaufvertrag für das neue Haus unterzeichnet ist, aber die Umschreibung im alten Grundbuch noch nicht erfolgt ist?
💬 Beim Baukindergeld ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags ausschlaggebend für den Anspruch auf Förderung. Die Umschreibung im Grundbuch spielt für die Gewährung keine Rolle. Diese muss erst später erfolgen. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag nach dem 31. Dezember 2017 unterschrieben wurde und das neue Haus als Hauptwohnsitz genutzt wird. Auch darf das zu versteuernde Einkommen der Familie nicht höher als 75.000 Euro pro Jahr liegen. Für Familien mit Kindern kann das Baukindergeld eine finanzielle Hilfe beim Hausbau oder -kauf sein.