Unterstützung durch Bürgergeld bei Änderung der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern? Übergangsunterstützung möglich?
Kann man Unterstützung durch Bürgergeld erhalten, wenn sich die Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ändert? Was passiert mit der Unterstützung durch Bürgergeld, wenn die Bedarfsgemeinschaft mit Kindern sich ändert und diese unter der Woche bei der teilzeit arbeitenden Mutter leben? Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang?
💬 Wenn sich die Bedarfsgemeinschaft ändert und Kinder hinzukommen, kann man unter Umständen Unterstützung durch das Bürgergeld erhalten. Die Höhe der Unterstützung richtet sich dabei nach dem Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft sowie der Anzahl der Familienmitglieder.
Wenn die Kinder während der Woche bei der teilzeit arbeitenden Mutter leben, ist es wichtig zu klären, wer als Hauptverantwortlicher für die Kinder gilt. Wenn die Mutter weiterhin als alleinerziehend gilt, kann sie unter Umständen weiterhin Unterstützung durch das Bürgergeld erhalten. In jedem Fall empfiehlt es sich jedoch, den genauen Sachverhalt mit den zuständigen Behörden abzuklären.
Für den Übergang gibt es ebenfalls Möglichkeiten auf Unterstützung. Hierbei kommt es darauf an, in welcher Situation sich die Familie befindet und welche Unterstützungsangebote vor Ort existieren. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Beantragung von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag. Auch hier sollten betroffene Familien sich umfassend informieren und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch nehmen.