Kindergeld trotz Vollzeitjob und Ausbildungsbeginn?
Bekomme ich trotz Vollzeitjob noch Kindergeld? Ich beginne bald eine Ausbildung und werde Vollzeit arbeiten. Bin ich berechtigt, von April bis Juli Kindergeld zu bekommen oder nicht?
💬 Wenn du während deiner Ausbildung in Vollzeit arbeiten wirst, hast du unter bestimmten Bedingungen noch Anspruch auf Kindergeld. Entscheidend ist, ob du weiterhin unterhaltsberechtigt bist, das heißt, ob du zum Beispiel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest oder keine Einkünfte von mehr als 450 Euro monatlich hast.
Da du ab April eine Ausbildung beginnen und voraussichtlich Vollzeit arbeiten wirst, solltest du prüfen, ob du weiterhin als unterhaltsberechtigt giltst. Wenn dies der Fall ist, kannst du bis Juli Kindergeld erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du Änderungen deiner persönlichen und beruflichen Situation umgehend an die Familienkasse melden musst, um Ansprüche auf Kindergeld nicht zu verlieren.
In jedem Fall empfehlen wir dir, dich mit den genauen Bestimmungen der Familienkasse in Verbindung zu setzen oder einen Termin bei einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.