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Auswirkungen von Minijob eines ALG2-Empfängers auf Leistungen der Familie?

Wie wirkt sich ein Minijob des volljährigen Sohnes auf die Leistungen einer Familie aus, die ALG2 bezieht? Können volljährige Kinder arbeiten gehen, ohne Auswirkungen auf das Jobcenter zu haben?

Minijob
ALG2
Jobcenter

💬 Ja, volljährige Kinder von ALG2-Empfängern können arbeiten gehen. Allerdings kann ein Minijob die Leistungen der Familie beeinflussen. Hier kommt es darauf an, wie viel der Sohn verdient und ob er bereits Freibeträge ausgeschöpft hat.

Grundsätzlich gibt es bei ALG2 Freibeträge für Erwerbstätigkeit. Diese liegen aktuell bei 170 Euro plus 20 Prozent des darüber hinausgehenden Einkommens. Das bedeutet, dass der Sohn bis zu diesem Betrag verdienen kann, ohne dass sich dies auf das ALG2 der Familie auswirkt. Verdient er mehr, wird das Einkommen auf die Leistungen angerechnet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch andere Faktoren eine Rolle spielen können, wie zum Beispiel die Höhe des Mietzuschusses oder eines eventuellen Mehrbedarfs. Daher empfehlen wir, sich bei Fragen zur konkreten Situation an das örtliche Jobcenter zu wenden und sich individuell beraten zu lassen.

27.04.23 09:38